Adobe Stock 277373306

23. Januar 2020

Zurück

Gesetzliche Änderungen ab dem Jahr 2020

Die EEP wünscht ein frohes und erfolgreiches Jahr 2020!

Mit der Jahreswende haben sich auch wieder Neuerungen in diversen Themenbereichen ergeben.

Stefan_Arnold_Abteilungsleiter

Stefan Arnold

  • Heizen mit erneuerbaren Energien: neue Fördersätze mit bis zu 45 % Zuschuss der Gesamtkosten
  • Erhöhung der EEG-Umlage 2020 um 5 %
  • Bepreisung von CO2 ab 2021 bei 25 €/t
  • Änderungen bei den KfW-Förderungen
  • Zinserhöhung in den gewerblichen KfW-Förderprodukten für Erneuerbare Energien
  • Steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum

CO2-Bepreisung ab 2021

  • Das verabschiedete Klimapaket der Bundesregierung sieht ab 2021 einen Preis von 25 € pro Tonne CO2 vor. Somit müssen Unternehmen die Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, ab 2021 für jede Tonne CO2 ein entsprechendes CO2-Zertifikat erwerben.
  • Die erzielten Mehreinnahmen sollen die EEG-Umlage um 1,75 Cent je kWh ab 2021 senken.

Um entstehende Kosten durch die CO2-Bepreisung zu entgehen, ist es empfehlenswert bereits heute Einsparungen in diesem Bereich vorzunehmen. Hierbei beraten wir Sie gerne und setzten entsprechende Maßnahmen gemeinsam bei Ihnen durch um somit nicht nur Verbrauchskosten einzusparen sondern auch Kosten für die CO2-Emissionen.

Weitere Informationen find Sie hierzu unter: Bundesregierung_KLimaschutz


Erhöhung der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage für nicht-privilegierte Letztverbraucher steigt von 6,405 Cent/kWh im Jahr 2019 auf 6,756 ct/kWh in 2020, der Strompreis erhöht sich damit um netto insgesamt ca. 2 % .


Steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum

  • Für selbstgenutztes Wohneigentum können über drei Jahre verteilt können 20% bzw. max. 40.000€ der Steuerschuld für energetische Sanierungsmaßnahmen abgezogen werden
  • Förderfähig sind bspw. die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung beziehungsweise der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung einer Heizungsanlage, der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.

Die Steuerliche Förderung findet im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 statt. Weitere Informationen sind unter folgender Adresse zu finden: Bundestag_Klimaschutzprogramm


Neue Fördersätze des BAFA für das Heizen mit erneuerbaren Energien.

Statt Festbetragsförderung gibt es nun eine anteilige Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien:

In Neubauten werden folgende Anlagen gefördert:

      • Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten
      • Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten
      • Erneuerbare Energien Hybridheizung (Kombination aus Biomasse-, Wärmepumpen- und/oder Solarkollektoranlage) mit 35% der förderfähigen Kosten

In bestehenden Gebäuden werden dieselben Anlagen zu den gleichen Konditionen wie bei Neubauten gefördert. Zudem wird gefördert:

      • Gas- Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung mit 30%
      • Gas- Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung mit 20%
      • Bei einem Austausch der Ölheizung mit Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen oder mit einer erneuerbare Energien Hybridheizung werden jeweils mit 45% statt nur 35% gefördert

Anträge müssen über das elektronische Antragsformular beim BAFA gestellt werden. Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.


Kumulierung der neuen Fördersätze mit anderen Fördermitteln

  • Kumulierung mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt
  • KfW-Ergänzungskredit ist nur für „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich. Für andere Programme nicht
  • Eine Kumulierung ist nicht zulässig mit Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei eigengenutzten Wohneigentum (Vergleich oben)

Eine Übersicht der Kumulierungsmöglichkeiten können Sie in folgender Tabelle entnehmen.

Weitere Informationen zum Nachlesen finden Sie unter: BAFA_Kumulierungsmöglichkeiten


Änderungen bei KfW-Produkten:

Für Nichtwohngebäude ändern sich folgende Programme:

  • Im Rahmen von Sanierungs- und Einzelmaßnahmen der Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren (218), (219) und (277/278)“ werden keine Wärmeerzeuger auf Basis von Öl, sowie keine Niedertemperatur-Kessel auf Basis von Öl oder Gas mehr gefördert
  • Im Rahmen von Neubau „Energieeffizient Bauen und Sanieren (217), (220) und (276)“ entfällt die Förderung beim Einsatz von Wärmeerzeugern auf Basis von Öl, sowie beim Einsatz mit Wärmeerzeuger in Kombination mit Öl (bspw. Öl-Brennwert­kesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien)

Für Wohngebäude ändern sich folgende Programme:

  • Energieeffizientes Sanieren 152/430: Förderung entfällt für Einzelmaßnahmen (Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen) sowie für Maßnahmenpakete (Heizungspaket, Lüftungspaket). Heizungsanlagen werden für Wohngebäude als Einzelmaßnahme nur noch beim BAFA gefördert
  • Energieeffizientes Sanieren 151/430: Wärmeerzeuger auf Basis von Öl werden bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert
  • Energieeffizientes Bauen 153: keine Förderung für Neubau wenn eine Öl-Heizung verbaut werden soll
  • Ergänzungskredit 167: Öl-Hybridheizungen (Kombination aus Öl und erneuerbarer Energien) werden nicht mehr gefördert


Zinserhöhung in den gewerblichen KfW-Förderprodukten

Die KfW hat ihre Zinssätze für diverse Programme erhöht. Eine Übersicht zu den neuen Konditionen ist unter folgendem Link abrufbar: „Kfw“

Gerne informieren wir Sie näher hierzu und bieten Ihnen eine detaillierte und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Fördermittelberatung an. Unsere Förderexperten berücksichtigten dabei stets die aktuellsten Förderbedingungen und regionalen Programme.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Weitere relevante Inhalte